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Pan Qiu Ma

Reichskanzler

Beiträge: 725

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1

Donnerstag, 22. Juli 2010, 16:57

Rat bzgl. Hohe Übereinkunft Andro

Ehrbare Mitglieder der Kaiserlichen Reichsversammlung!

Ich trete heute vor Euch, um vorzuschlagen, dass die Kaiserliche Reichsversammlung folgenden Rat an Seine Erhabene Majestät bzgl. der Hohen Übereinkunft mit der Föderalen Republik Andro heranträgt, die von der Botschafterin des Kaiserreiches in Andro, der ehrbaren Fu Feng, ausgehandelt wurde. Dazu sei gesagt, dass die Generalsekretärin des Rates der Nationen, Lady Teri Shark, ihre Zustimmung erteilt hat, die für das Generalsekretariat des RdN vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen.

Rat der Kaiserlichen Reichsversammlung bzgl. Hohe Übereinkunft zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien

Eure Erhabene Majestät!

Aufgrund unseres Rechtes, welches uns durch himmlische Gnade des Sohns des Himmels gegeben wurde, überstellt die Kaiserliche Reichsversammlung demütigst den folgenden Rat an Eure Erhabene Majestät:

Sofern es Eurer Erhabenen Majestät zusagt, mögen Eure Erhabene Majestät folgende Übereinkunft des Reiches schließen:

Hohe Übereinkunft zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Chinopien

Eingedenk ihrer Verantwortung für den Frieden in der Welt,
schließen die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Chinopien folgende Übereinkunft:


Art. 1
(1) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich, die Waffe vom Typ EB-40 nur auf androischen Territorium zu stationieren.
(2) Die Föderale Repbulik Andro verpflichtet sich, die Waffe vom Typ EB-40 oder Pläne und Kenntnisse zu deren Bau niemals anderen Staaten, Unternehmen, Organisationen oder Privatpersonen weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Föderale Republik Andro verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt mehr als 25 Exemplare der Waffe vom Typ EB-40 im aktiven Zustand zu halten oder zu besitzen.
(4) Die Waffe vom Typ EB-40 darf nur zu Testzwecken oder im Falle eines Angriffes auf androisches Territorium (Verteidigungsfall) eingesetzt werden.

Art. 2
(1) Die Föderale Republik Andro verzichtet auf den Bau, die Beschaffung, die Stationierung und den Besitz von militärischen Raketen- oder anderen Trägersystemen, deren Reichweite 5.000 Kilometer überschreitet.
(2) Die Föderale Republik Andro verzichtet auf den Bau, die Beschaffung, die Stationierung und den Besitz von strategischen Bombern, deren Reichweite 5.000 Kilometer überschreitet.

Art. 3
(1) Um die Ziele dieser Übereinkunft zu garantieren, stimmt die Föderale Republik Andro zu, dass internationale neutrale Waffeninspektoren, welche durch das Generalsekretariat des Rates der Nationen bestellt werden, jederzeit nach vorheriger Anmeldung freies Geleit und freien Zugang zu allen Produktions- und Stationierungsstätten der androischen Streitkräfte genießen.
(2) Die Föderale Republik Andro stimmt zu, dass die Waffeninspektoren der Generalversammlung des Rates der Nationen berichten, sofern die Generalversammlung des Rates der Nationen einen entsprechenden Beschluss gem. der Charta des Rates der Nationen fasst.

Art. 4
Das Kaiserreich Chinopien garantiert mit allen notwendigen Mitteln die Bestimmungen dieser Übereinkunft.

Art. 5
(1) Diese Übereinkunft tritt nach Unterzeichnung und Ratifikation durch die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Chinopien in Kraft.
(2) Diese Übereinkunft hat unbeschränkte Laufzeit.
(3) Diese Übereinkunft ist einseitig mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Reichskanzler
stimmberechtigter Delegierter des Reiches beim Rat derNationen
Vorsitzender der Kaiserlichen Reichsversammlung
Vorsteher des Kaiserlich-Chinopischen Kultur- und Wirtschaftsverbandes

Pan Qiu Ma

Reichskanzler

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2

Samstag, 24. Juli 2010, 17:29

Abstimmung

Da kein Mitglied der Kaiserlichen Reichsversammlung innerhalb der dafür vorgesehenen Frist eine Aussprache verlangte, leite ich nun die Abstimmung ein.


Soll der vorstehende Rat an Seine Erhabene Majestät herangetragen werden?

( ) Wei (Ja)
( ) Wu (Nein)
( ) Biao (Enthaltung)

Die Abstimmung beginnt sofort und dauert an bis Mittwoch, den 28. Tag des Qi Yue 17:29 Uhr.
Reichskanzler
stimmberechtigter Delegierter des Reiches beim Rat derNationen
Vorsitzender der Kaiserlichen Reichsversammlung
Vorsteher des Kaiserlich-Chinopischen Kultur- und Wirtschaftsverbandes

Pan Qiu Ma

Reichskanzler

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3

Samstag, 24. Juli 2010, 17:51

Wei
Reichskanzler
stimmberechtigter Delegierter des Reiches beim Rat derNationen
Vorsitzender der Kaiserlichen Reichsversammlung
Vorsteher des Kaiserlich-Chinopischen Kultur- und Wirtschaftsverbandes

Long Ju

Xi Wang, Verteidigungsminister

4

Samstag, 24. Juli 2010, 17:51

Wei
-Eigentümer von Long Industries
-ehemaliger Reichsmarschall

Pan Qiu Ma

Reichskanzler

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5

Montag, 26. Juli 2010, 12:03

Da eine unumstößliche Mehrheit vorliegt, beende ich die Abstimmung.

Die Kaiserliche Reichsversammlung hat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, dass der vorstehende Rat an Seine Erhabene Majestät herangetragen wird.

Die Sitzung ist geschlossen.
Reichskanzler
stimmberechtigter Delegierter des Reiches beim Rat derNationen
Vorsitzender der Kaiserlichen Reichsversammlung
Vorsteher des Kaiserlich-Chinopischen Kultur- und Wirtschaftsverbandes

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