Werte Mitglieder der Kaiserlichen Reichsversammlung!
Gem. § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses - welcher folgendermaßen lautet:
Zwei Mitglieder der Reichsversammlung können einen Rederechtsantrag für eine externe Person stellen. Dieser ist nur mit Begründung durch den Präfekten der Reichsversammlung abzulehnen. Der Kaiser kann das Rederecht dieser Person trotzdem zuzuerkennen. -
beantrage ich für den ehrenwerten Taizong Li, wohnhaft zu Heping, Khanat Ostania, das Rederecht vor der Kaiserlichen Reichsversammlung.
Der Genannte am 13. Tag dieses Monats die Mitgliedschaft in dieser Versammlung gem. Art. 34 Abs. 1 S. 3 der Verfassung des Kaiserreiches Chinopien erhalten. Um ihm bereits zuvor die Möglichkeit der Partizipation zu geben, sollte er sich - so finde ich - bereits in diesem Moment zumindest in Form einer beratenden Stimme an den Sitzungen des Hauses beteiligen dürfen.
Daher soll sich der Antrag und die Genehmigung auch auf alle Sitzungen, Aussprachen etc. dieses Hohen Hauses beziehen, welche bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Mitgliedschaft des ehrenwerten Taizong Li anfallen.
Damit er genehmigt werden kann, bitte ich darum, dass sich ein zweites Mitglied der Reichsversammlung diesem Antrag an dieser Stelle anschließt.
Gem. § 8 Abs. 4 der Geschäftsordnung dieses Hohen Hauses - welcher folgendermaßen lautet:
Zwei Mitglieder der Reichsversammlung können einen Rederechtsantrag für eine externe Person stellen. Dieser ist nur mit Begründung durch den Präfekten der Reichsversammlung abzulehnen. Der Kaiser kann das Rederecht dieser Person trotzdem zuzuerkennen. -
beantrage ich für den ehrenwerten Taizong Li, wohnhaft zu Heping, Khanat Ostania, das Rederecht vor der Kaiserlichen Reichsversammlung.
Der Genannte am 13. Tag dieses Monats die Mitgliedschaft in dieser Versammlung gem. Art. 34 Abs. 1 S. 3 der Verfassung des Kaiserreiches Chinopien erhalten. Um ihm bereits zuvor die Möglichkeit der Partizipation zu geben, sollte er sich - so finde ich - bereits in diesem Moment zumindest in Form einer beratenden Stimme an den Sitzungen des Hauses beteiligen dürfen.
Daher soll sich der Antrag und die Genehmigung auch auf alle Sitzungen, Aussprachen etc. dieses Hohen Hauses beziehen, welche bis zum Zeitpunkt des Eintritts der Mitgliedschaft des ehrenwerten Taizong Li anfallen.
Damit er genehmigt werden kann, bitte ich darum, dass sich ein zweites Mitglied der Reichsversammlung diesem Antrag an dieser Stelle anschließt.
Qiánhé
verstorbener Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
* 05.01.1967 / + 06.07.2013
verstorbener Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser
* 05.01.1967 / + 06.07.2013