Sehr geehrte Mitglieder,
gemäß Art. 11 Abs. 2 Nr. 9 der Verfassung obliegt es uns, neben dem Präfekten der Reichsversammlung ein weiteres der hier versammelten Mitglieder des Hohen Hauses zu bestimmen, welches dem Rat Ihrer Erhabenen Majestät angehören soll.
Gemäß der Höchsten Verlautbarung tritt dieser Rat in zwei Wochen zusammen, sodass wir uns nun an diese Bestimmung durch Wahl gem. § 11 der Geschäftsordnung machen sollten. Daher eröffne ich die Kandidaturenfrist, welche von nun an 96 Stunden andauert.
Ich schlage dem Hohen Haus den ehrbaren Abgeordneten aus M'ing, Bagatur Möngke, Fraktion der Guomindang, vor.
gemäß Art. 11 Abs. 2 Nr. 9 der Verfassung obliegt es uns, neben dem Präfekten der Reichsversammlung ein weiteres der hier versammelten Mitglieder des Hohen Hauses zu bestimmen, welches dem Rat Ihrer Erhabenen Majestät angehören soll.
Gemäß der Höchsten Verlautbarung tritt dieser Rat in zwei Wochen zusammen, sodass wir uns nun an diese Bestimmung durch Wahl gem. § 11 der Geschäftsordnung machen sollten. Daher eröffne ich die Kandidaturenfrist, welche von nun an 96 Stunden andauert.
Ich schlage dem Hohen Haus den ehrbaren Abgeordneten aus M'ing, Bagatur Möngke, Fraktion der Guomindang, vor.
Xunfu der Provinz Qianlong