Ehrbarer Präfekt, hohes Haus,
gem. § 6 Abs. 1 der GO.RV bringe ich als Reichsminister folgenden Antrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Reichverfassung ein.
Erläuterung:
Bei der Überprüfung der wichtigen verfassungsmäßigen Verfahren hat es sich gezeigt, dass Art. 28 Abs. 2 eine Formulierung enthält, die nicht mehr im Zuge einer Auslegung innerhalb des Wortlautes zu inhaltlicher Erhellung führt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich hier ein Wortlautfehler eingeschlichen hat, der durch § 2 dieses Gesetzes korrigiert werden soll.
Die Änderung bei Art. 3 sind der Tatsache geschuldet, dass sich in den Provinzen noch kein wirkliches öffentliches Leben entwickelt hat. Durch die Möglichkeiten zu weiterer simulatorischer Tiefe soll dies behoben werden.
gem. § 6 Abs. 1 der GO.RV bringe ich als Reichsminister folgenden Antrag zur Beschlussfassung über die Änderung der Reichverfassung ein.
Erläuterung:
Bei der Überprüfung der wichtigen verfassungsmäßigen Verfahren hat es sich gezeigt, dass Art. 28 Abs. 2 eine Formulierung enthält, die nicht mehr im Zuge einer Auslegung innerhalb des Wortlautes zu inhaltlicher Erhellung führt. Es ist daher davon auszugehen, dass sich hier ein Wortlautfehler eingeschlichen hat, der durch § 2 dieses Gesetzes korrigiert werden soll.
Die Änderung bei Art. 3 sind der Tatsache geschuldet, dass sich in den Provinzen noch kein wirkliches öffentliches Leben entwickelt hat. Durch die Möglichkeiten zu weiterer simulatorischer Tiefe soll dies behoben werden.
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