Kaiserreich Chinopien

Die Herzogtümer

Gemäß Verfassung des Kaiserreiches Chinopien bilden die Herzogtümer (chin. Gonguó) die erste Stufe der Gebietskörperschaften der regionalen Selbstverwaltung. Ihre Grenzziehung und ihre Aufgaben sind im Reichsgesetz über die Gliederung des Reiches rechtlich verbürgt.

Jenem Gesetz entsprechend besteht das Kaiserreich derzeit aus vier unmittelbaren (chin. Zhíjiegonguó), zwei Titulaturherzogtümer (chin. Zungonguó) und einer Sonderverwaltungszone (chin. Tèbié Xíngzhèngqu), wobei das Herzogtum Reichsland Qianlong, das Herzogtum Tsingtao, das Herzogtum Ostania und das Herzogtum Goshark-Höhen als unmittelbar gelten, das Herzogtum Tchino sowie das Herzogtum Xinhai als jene Titulaturherzogtümer und die Grafschaft Diyarasu als Sonderverwaltungszone.

Da auf die besondere Stellung der Titulaturherzogtümer, den sonstig mittelbaren Gebiete des Kaiserreiches und der Sonderverwaltungszone an spezieller Stelle eingegangen wird, soll es hier nun im Allgemeinen um die unmittelbaren Herzogtümer gehen, welche mit Inkrafttreten der neuen Verfassung des Kaiserreiches im Februar 2009 aus den ehemaligen Provinzen hervorgegangen sind.

Ihnen steht - wie der Name es schon verrät - ein Herzog vor, der das repräsentative Oberhaupt des Herzogtums gegenüber dem Reich und dem Kaiser darstellt. Die Herzogtümer haben das Recht, alle Bereiche gesetzlich zu regeln, sofern das Reich dies nicht schon vorweggenommen hat. Darüber hinaus sind sie befugt, sich selbst eine zivile Verwaltung und ein ziviles Regierungsoberhaupt zu bilden. Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht worden ist, so steht der Herzog gleichzeitig an der Spitze der Exekutive.

Alle Herzogtümer untergleidern sich weiterhin in zwei weitere Gebietskörperschaften: die Grafschaften (chin. Ziguó) als zweite und die Freiherrschaften (chin. Nanguó) als dritte und unterste Stufe der Selbstverwaltung. Jene besitzen ebenso repräsentative Oberhäupter in Form der entsprechenden Adeligen. Ein jedes Herzogtum kann ihm zuwachsende Aufgaben an seine untergeordneten Gebietskörperschaften delegieren und so kann es sein, dass eine Grafschaft in Tsingtao ganz andere Befugnisse inne hat als eine solche in Ostania. Die Herzogtümer sind befugt, auch jenen Gebietskörperschaften eine Zivilverwaltung und ein ziviles Regierungsoberhaupt zu geben; unterbleibt dies, sind übernimmt auch hier der Adelige diesen Part.

Die Freiherrschaften bilden sich aus den (größeren) Städten und ihren untergeordneten ländlichen Verwaltungsbezirken, die Grafschaften wiederum aus verschiedenen Freiherrschaften.

Kein unmittelbares Gebiet des Kaiserreiches ist herzogtumsfrei, ebenso wenig wie grafschafts- oder freiherrschaftsfrei. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet die Grafschaft Qianlongjing, die aus der Haupt- und Residenzsstadt des Kaiserreiches besteht, und keine weitere Unterteilung in Freiherrschaften erfährt - ebenso wie im Übrigen die Sonderverwaltungszone Grafschaft Diyarasu.

Auf den folgenden Seiten sollen Ihnen nun die Eigenheiten der einzelnen Herzogtümer und der Sonderverwaltungszone Grafschaft Diyarasu vorgestellt werden. Eine genaue Lokalisierung entnehmen Sie bitte der Karte des Reiches.

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